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Aufnahmevoraussetzungen

Nach der Diagnosestellung eines Facharztes kann auf Antrag der Eltern die Kostenübernahme auf Eingliederungshilfe beim zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger erfolgen. Dabei wird für Kinder mit frühkindlichem und atypischen Autismus das SGB XII, §§ 53,54 und für Kinder mit dem Asperger Syndrom (in der Ambulanz) das SGB VIII § 35a angewendet.

Die Kostenbewilligung ist Voraussetzung für unsere autismusspezifischen Fördermaßnahmen.